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   VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792   

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VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792 (https://dejure.org/2019,48958)
VG München, Entscheidung vom 27.11.2019 - M 9 K 19.792 (https://dejure.org/2019,48958)
VG München, Entscheidung vom 27. November 2019 - M 9 K 19.792 (https://dejure.org/2019,48958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2, § 34; BGB § 917; BauGB Art. 6 Abs. 9 S. 1 Nr. 1; BauNVO § 5 Abs. 1; BayVwVfG Art. 35 S. 1; WHG § 78 Abs. 5; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Zimmerei

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Zimmerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216

    Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen;

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf das Duldenmüssen eines Notweg- oder Notleitungsrechts nach § 917 Abs. 1 BGB bewirkt (VG München, U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4601 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 3).

    Diese Zweckvereinbarung haben die Kläger zumindest durch schlüssiges Verhalten übernommen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Die Prüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften, die den Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind (vgl. statt aller z. B. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Je verständiger und unabweisbarer die Interessen des Bauherrn sind, desto weniger muss er Rücksicht nehmen (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 1 CE 13.332

    Baugenehmigung für drei Grenzgaragen; Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Ansonsten hätte es der Grundstückseigentümer in der Hand z. B. durch Grundstücksteilungen die 15 mGrenze zu umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 1 CE 13.332 - juris Rn. 5).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Außerdem sei darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BGH die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Beseitigung nach entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB 30 Jahre beträgt (BGH, U.v. 18.7.2014 - V ZR 151/13 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    g) Hochwasserrechtliche Auswirkungen sind nicht Teil des Prüfprogramms nach Art. 59 BayBO und mussten deswegen nicht geprüft werden (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris Rn. 37, VG München, U.v. 3.7.2019 - M 9 K 18.3944 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Zur straßenmäßigen Erschließung gehört, dass die Zufahrt den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen kann (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1996 - 4 B 253/95 - NVwZ 1997, 389).
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Künstliche Aufschüttungen und andere Geländeveränderungen können zwar durch Zeitablauf zu einer Änderung der "natürlichen" Geländeoberfläche führen, aber nur wenn sie den Eindruck vermitteln, dass das Gelände seit jeher so vorhanden war (BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 4 B 51.14

    Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann sich ein Nachbar nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück den Anforderungen dieser Vorschrift nicht entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 1 CS 17.918 - juris Rn. 10, sowie BVerwG, B.v. 14.10.2014 - 4 B 51.14 - juris zur Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 1 CS 17.918

    Fehlende Klagebefugnis des Wohnungseigentümers wegen Verletzung des

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann sich ein Nachbar nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück den Anforderungen dieser Vorschrift nicht entspricht und wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und nicht zu - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 1 CS 17.918 - juris Rn. 10, sowie BVerwG, B.v. 14.10.2014 - 4 B 51.14 - juris zur Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung).
  • VG München, 03.07.2019 - M 9 K 18.3944

    Abstandsflächen bei Nachbarrechtsbehelf vor BayBO-Novelle

    Auszug aus VG München, 27.11.2019 - M 9 K 19.792
    g) Hochwasserrechtliche Auswirkungen sind nicht Teil des Prüfprogramms nach Art. 59 BayBO und mussten deswegen nicht geprüft werden (BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris Rn. 37, VG München, U.v. 3.7.2019 - M 9 K 18.3944 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 1 CS 08.2201

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für ein größeres Wohngebäude;

  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 1 CS 17.693

    Keine Verletzung subjektiver Rechte bei Befreiung von nicht nachbarschützender

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 15 ZB 12.1059

    Nichtigkeit einer Baugenehmigung; Der Versorgung der Bewohner des Gebiets

  • VG München, 06.06.2018 - M 9 K 17.5750

    Drittschutz bei Erteilung einer baurechtlichen Befreiung

  • VG München, 02.06.2020 - M 9 K 18.4355

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für ein Einfamilien- und ein Doppelhaus

    Dementsprechend findet im vorliegenden Verfahren nur eine Prüfung beschränkt darauf statt, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften, die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind (VG München, U.v. 27.11.2019 - M 9 K 19.792 m.w.N.).
  • VG München, 26.05.2021 - M 9 K 18.3467

    Zur Unzulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage wegen fehlender

    Über das Gebot der Rücksichtnahme aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB bzw. als ungeschriebener öffentlicher Belang ist ein Nachbar bzw. ein Dritter nicht weitergehender geschützt als er im unbeplanten Innenbereich vor eventuellen rücksichtslosen Vorhaben geschützt ist (VG München, U.v. 27.11.2019 - M 9 K 19.792 - juris Rn. 33).
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